Gepostet: 26.01.2021
Mr. Kebab
Gastronomie und Alkoholausschank
In Hamburg sind gastronomische Betriebe geschlossen.
Auch Kantinen ohne Publikumsverkehr dürfen Essen nur noch zum Mitnehmen anbieten – es sei denn, ein Verzehr in getrennten Räumen ist nicht möglich.
Der Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Park- und Grünanlagen ist verboten – egal, ob Sie die Getränke selbst mitbringen oder vor Ort kaufen.
Der Verkauf von Alkohol für den Verzehr in der Öffentlichkeit ist verboten.
Sie können die lokale Gastronomie weiter unterstützen, indem Sie deren Abhol- und Bringservice nutzen, sofern er angeboten wird.
https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
In Hamburg sind gastronomische Betriebe geschlossen.
Auch Kantinen ohne Publikumsverkehr dürfen Essen nur noch zum Mitnehmen anbieten – es sei denn, ein Verzehr in getrennten Räumen ist nicht möglich.
Der Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Park- und Grünanlagen ist verboten – egal, ob Sie die Getränke selbst mitbringen oder vor Ort kaufen.
Der Verkauf von Alkohol für den Verzehr in der Öffentlichkeit ist verboten.
Sie können die lokale Gastronomie weiter unterstützen, indem Sie deren Abhol- und Bringservice nutzen, sofern er angeboten wird.
https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/